AGB
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1) Vertragsabschluss
1.1 Geltung der AGB
Diese Allgemeine Geschäftsbedienungenen (AGB) gelten für sämtliche Verträge von Project Fit Balingen; soweit im Einzelfall
nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder von Project Fit sind jene Personen, die einen Mitgliedschaftsvertrag abgeschlossen haben.
Vertragspartner des Mitgliedes ist
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Project Fit Balingen
Sebastian Radunski
Gustav-Schwab-Str.3
72336 Balingen
UST-ID: DE28289868
+49 (0)7433 9976921
mitgliederverwaltung@projectfit-balingen.de
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1.2 Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahr ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahr können nicht Mitglied werden.
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2) Nutzung der Clubs
2.1 Zutritt mit Clubausweis
Das Mitglied erwirbt bei Abschluss der Mitgliedschaft einen Clubausweis (Mitgliedskarte). Ohne Mitnahme des Clubausweises ist der Zutritt des Clubs nicht möglich. Der Verlust des Clubausweises ist Project Fit unverzüglich anzuzeigen. Das Mitglied hat eine Pauschale für die Neuerstellung des Ausweises in Höhe von 10,00 Euro zu leisten.
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2.2 Hausordnung
Project Fit ist berechtigt, eine für Mitglieder verbindliche Hausordnung für den jeweiligen Club aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zu zulässigen Nutzung der Geräte bzw. des Clubs und zur Wahrnehmung der Rechte anderer Mitglieder.
Um den Clubcharakter, die Marke sowie die öffentliche Meinung zu wehren und zu schützen, hat Project Fit das Recht bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung und vorheriger schriftlicher Abmahnungen eine Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen.
Etwaige über den bisherigen Mitgliedzeitraum hinaus bereits bezahlte Mitgliedsbeiträgen werden in diesem Fall zurückerstattet.
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3) Pflichten des Mitgliedes
3.1 Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Mobiltelefonnummer, Bankverbindungen etc.)
unverzüglich mitzuteilen. Sollte eine verspätetet Mitteilung der Datenänderungen an Project Fit unnötige Kosten verursachen, ist Project Fit berechtigt, den Schaden geltend zu machen.
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3.2 Nutzung der Spinde
Project Fit stellt verschließbare Spinde zur Verfügung. Diese dürfen vom Mitglied ausschließlich während der Anwesenheit im Club genutzt werden.
Project Fit ist darüber hinaus berechtigt, verwendete Spinde zu öffnen.
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3.3 Nutzung der Kundenparkplätze
Von Project Fit zur Verfügung gestellte Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Club genutzt werden. Project Fit behält sich, bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen, das kostenpflichtige Abschleppen des PKWs vor.
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3.4 Widerrechtlicher Zugang
Das Nutzen von Zusatzleistungen ist nur mit freigeschalteter Chip-Karte nutzbar. Bei Weitergabe der Chip-Karte an Dritte oder das Verschaffen von widerrechtlichem Zugang für andere Mitglieder wird Schadensersatz gefordert. Hier ist der Preis einer Tageskarte an Project Fit zu zahlen. Wer sich selbst vorsätzlich Zutritt zu Zusatzleistungen verschafft ist verpflichtet eine Tageskarte zu lösen. Wird dies nicht getan, behält sich Project Fit rechtliche Schritte vor.
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4) Leistungsbeschreibung
4.1 Startpaket
Das Startpaket umfasst eine Körperstatusaufstellung, sowie eine darauf gestützte Erstellung eines auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten Trainingsplans und die anschließende Einweisung in die Trainingsgeräte.
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4.2 Verwaltungspauschale
Die halbjährliche Verwaltungspauschale dient der Zuverfügungstellung des Personals für Trainingsfragen während der Vertragslaufzeit. Ferner erhält der Kunde die Möglichkeit sich während der gesamten Vertragslaufzeit weitere Trainingspläne erstellen zu lassen. Hierfür sind maximal 3 Trainingspläne pro Monat vorgesehen. Hinzu kommt außerdem, dass der Kunde die Möglichkeit hat maximal zwei Termine pro Monat für eine Ernährungsberatung zu vereinbaren. Project Fit behält sich hier vor, bei dauerndem Nicht-Erscheinen ohne vorherige Abmeldung eine Terminsperre von maximal einem Monat für den jeweiligen Kunden einzulegen.
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4.3 Leistungsbestandteile
Die Auswahl der nachfolgenden Leistungsbestandteile - soweit vom Kunden gewählt und gebucht - Umfasst:
- Gerätetraining = berechtigt zur Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte welche nicht elektronisch gesteuert sind (diese werden gesondert berechnet)
- Auswahl Kurse = berechtigt den Kunden zur Teilnahme an den vom Studio angebotenen Kursen, diese werden nicht gesondert berechnet.
- Auswahl Milon Zirkel = berechtigt zur Nutzung des vom Studio bereitgestellten Milon Gesundheitszirkels durch optionale Buchung, dessen Geräte ein elektronisch gesteuertes Training ermöglicht.
- Auswahl Sauna = berechtigt zur Nutzung des Saunabereichs durch optionale Buchung; nur durch die Project Fit Chip-Karte möglich. Die Sauna ist von 9.00 bis 21.00Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten an Feiertagen können individuell gehalten werden.
- Auswahl Solarium = berechtigt zur Nutzung des Solariums durch optionale Buchung bis zu max 12 Minuten pro Tag; nur durch die Project Fit Chip-Karte möglich;
Auswahl Getränke = berechtigt zur Nutzung der beiden Getränkeanlagen in unbeschränkten Mengen während der Trainingszeiten, diese werden nicht gesondert gerechnet.
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5) Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge/ Zahlungsverzug
5.1 Fälligkeit der Beiträge/ Verwaltungsgebühr
Es wird halbjährigeine Verwaltungspauschale in Höhe von 19,99 Euro erhoben. Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus der Zahlung fällig.
Der Mitgliedsbeitrag für die erste Zahlperiode nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der ersten Verwaltungspauschale und der dazugehörigen
Anmeldegebühr am Tag des Zustandekommens des Vertrags fällig.
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5.2 Kosten bei Rückbuchungen
Zum Zeitpunkt der Abbuchung hat das Mitglied für die erforderliche Deckung auf seinem Girokonto Sorge zu tragen. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind dadurch entstandene zusätzliche Kosten vom Mitglied zu tragen (Gebühren des Verwaltungsdienstleiters).
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5.3 Nebenleistungen
Im Mitgliedsbeitrag nicht enthalten ist die Nutzung weitere neben dem Trainingsbetrieb angebotener Zusatzleistungen. Solche Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
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5.4 Verzugskosten
Project Fit behält das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
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6) Laufzeit/ Kündigung/ Stilllegung
6.1 Mitgliedschaftsdauer/ Kündigung
Verträge mit monatlicher Zahlweise oder Vorauszahlung werden für die Dauer der gewählten Grundlaufzeit abgeschlossen und verlängern sich nach der Grundlaufzeit auf unbestimmte Zeit und können jederzeit mit Frist von einem Monat gekündigt werden. Ausnahme ist die Feel Free Mitgliedschaft, deren Grundlaufzeit monatlich verlängert wird und mit der Frist von einem Monat zum vollen Monat der Mitgliedschaftsdauer gekündigt werden kann. Maßgeblich ist der Zugang der der Kündigungserklärung. Davon unberührt bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Für eine Kündigung aus wichtigem Grund wegen aus der Sphäre des Mitglieds stammenden Gründen sind entsprechende Nachweise vorzulegen (ärztliches Attest, aus dem sich Beginn und die dauerhafte Erkrankung ergeben). Im Fall von einer zeitlichen begrenzten Erkrankung gilt die unter 6.2 genannte Möglichkeit der Stilllegung des Vertrags. Die Kündigung kann auch persönlich bei Project Fit abgegeben werden, die Pflicht der Textform bleibt in diesem Fall unberührt.
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6.2 Stilllegung des Vertrags
Project Fit gewährt für die Zukunft nach unverzüglicher Vorlage eines ärztlichen Attests über eine vorübergehende Sportunfähigkeit, Schwangerschaft, Einberufung zur Bundeswehr, zum Militär oder einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers über eine beruflich bedingten Auslandsaufenthalt eine kostenfreie Mitgliedspause. Bei fortdauernder Krankheit über die gewährte Pause hinaus ist unaufgefordert vor Ablauf der Pause ein Folgeattest vorzulegen. Während der Pause besteht keine Trainingsmöglichkeit. Pausen sind nur bei ungekündigten Mitgliedschaften und grundsätzlich nicht rückwirkend möglich. Ein Rücktritt von der Pause kann in Textform jederzeit erfolgen.
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6.3 Corona-Klausel
Wird der Betrieb des Studios aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere durch epidemiologischen Gründen, durch Hoheitsakt zeitweise untersagt, so wird das Vertragsverhältnis für die Dauer unterbrochen. Während dessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Recht und Pflichten. Von der Unterbrechung erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, so dass sich das zum Zeitpunkt der Schließungsanordnung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragende um die Unterbrechungsdauer nach hinten verschiebt. Dies gilt nicht, soweit das Studio die Schließungsanordnung zu vertreten hat oder die Unterbrechung der Vertragslaufzeit für den Kunden unzumutbar ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
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7) Haftung von Project Fit
7.1 Fälle der Schadenersatzhaftung
Project Fit haftet auf Schadenersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen i.S. des §284 BGB wegen Pflichtverletzung
a. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
b. bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
c. bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
d. aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aber
e. für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Project Fit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig sind.
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7.2 Schadenersatzanspruch
Der Schadensersatzanspruch gem. Ziffer 1 ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder die Haftung von Project Fit ergibt sich aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder eine Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie.
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8) Datenschutz/ Bonitätsprüfung
8.1 Datenspeicherung bzw. Weitergabe/ Datenschutzgesetze
Daten werden nur unter Berücksichtigung der Datenschutzgesetze gespeichert und verwendet. Project Fit behält sich vor im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten an verbundene Unternehmen, sowie zum Zweck der Kreditprüfung und Bonitätsprüfung ggf. an die SCHUFA oder anderen Wirtschaftinformationsdienste Weiterzugeben. Das Mitglied kann der vorgenannten Nutzung und Bearbeitung der Daten widersprechen.
Die Datenschutzhinweise finden sie hier: Datenschutz
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8.2 Datenschutzbeauftragter
Die verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der Daten im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze ist:
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Hartmut Rauch
Breite Gasse 7
72351 Geislingen
Telefon: 017038151070
Email: datenschutzbeauftragter@projectfit-balingen.de
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9) Verhalten im Club
9.1 Konsumverbote/ Verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt im Club zu rauchen und alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht den persönlichen und ärztlichen verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (z.B. Anabolika) in den Club mitbringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt; solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Clubs Anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen, oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen ist Project Fit berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
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9.2 Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen (Auch Kinder) und Tieren in die Clubs ist nicht gestattet. Werden Kinder mitgebracht haftet das anwesende Elternteil.
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9.3 Mitbringen von Getränken
Das Mitglied ist berechtigt, nicht alkoholische Getränke ausschließlich in Trainingsflaschen in die Clubs mitzubringen. PET Plastikflaschen und Glasflaschen sind nicht erlaubt.
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